Antrag auf beistandschaft stellen
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Beistandschaft - when is it appropriate?: Wenn Sie den Schnell-Check abgeschlossen haben und alle Voraussetzungen für eine Beistandschaft erfüllen, können Sie den Antrag auf Beistandschaft stellen. Dafür müssen Sie sich anmelden oder registrieren. Beides ist kostenlos. Bitte beachten Sie, dass der Antrag pro Kind gestellt werden muss.
Elternrechtliche Zuständigkeiten und Antragsberechtigung: Einen Antrag auf Beistandschaft können Sie stellen, wenn Sie von dem anderen Elternteil getrennt leben und das alleinige Sorgerecht ausüben. Üben Sie die gemeinsame Sorge mit dem anderen Elternteil aus, so sind Sie antragsberechtigt, wenn das Kind bei Ihnen lebt. Prüfung der Notwendigkeit: Finden Sie heraus, ob eine Beistandschaft das Richtige für Sie ist.
Schnell-Check durchführen. Beratungsgespräch vereinbaren. Beratung zur Beistandschaft schon erhalten? Antrag starten oder fortsetzen. Verfahren beim Jugendamt: Beistandschaft beim Jugendamt beantragen Zur Begründung einer Beistandschaft muss ein schriftlicher Antrag beim zuständigen Jugendamt (am Wohnort des Antragstellers) eingereicht werden. Rechte und Pflichten der Eltern: Einen Antrag auf Beistandschaft kann jeder Elternteil stellen, wenn ihm die elterliche Sorge für das Kind allein zusteht oder wenn sich bei gemeinsamer elterlicher Sorge das Kind in seiner Obhut befindet.
Das bedeutet, dass auch dann eine Beistandschaft von dem Elternteil, bei dem das Kind lebt bzw.
der das Kind überwiegend betreut, beantragt. Unterstützung bei Erziehung und Rechten: Beistandschaft. Wenn Sie Ihr Kind allein erziehen, können Sie für Ihr Kind beim Jugendamt eine Beistandschaft beantragen. Der Beistand hilft Ihnen, die Vaterschaft rechtlich zu klären und/oder die Unterhaltsansprüche Ihres Kindes durchzusetzen.
Jetzt beantragen. Konflikte und rechtliche Unterstützung: Wenn Sie allein sorgeberechtigt sind oder wenn sich Ihr Kind - bei gemeinsamer elterlicher Sorge - Ihr in Ihrer Obhut befindet, können Sie in einem Konfliktfall beim Jugendamt einen Antrag auf Beistandschaft stellen. Streitfälle und rechtliche Hilfe: Wenn es zu Streit über Unterhaltsverpflichtungen kommt oder es Schwierigkeiten bei der Vaterschaftsfeststellung gibt, reichen die Beratungsangebote manchmal nicht aus.
Dann können Sie beim Jugendamt einen Antrag auf Beistandschaft stellen. Antrag vor der Geburt: Auch wenn das Kind noch nicht geboren wurde, kann die werdende Mutter einen Antrag auf Beistandschaft stellen. Das Gesetz unterscheidet nicht zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern, wobei bei ehelichen Kindern die Vaterschaftsvermutung greift, soweit die Vaterschaft nicht angefochten wurde.