Befreiung rezeptgebühr
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Befreiung von der Rezeptgebühr: Wenn Ihr monatliches Nettoeinkommen folgende Richtsätze nicht übersteigt, können Sie einen Antrag auf Befreiung von der Rezeptgebühr stellen: Alleinstehende: EUR ,96 Ehepaare: EUR , Für Patienten, die von einer chronischen Krankheit betroffen sind, gilt eine Grenze von einem Prozent des Bruttoeinkommens.
Mit dem Zuzahlungsrechner auf lässt sich ganz leicht herausfinden, ob Sie sich von der Zuzahlung befreien lassen können. Antrag auf Befreiung: Befreiung mit Antrag: Personen, deren monatliches Nettoeinkommen folgende Richtwerte nicht übersteigt (Werte für das Jahr ): Alleinstehende: ,96 Euro; Alleinstehende mit erhöhtem Medikamentenbedarf: ,65 Euro; Ehepaare bzw.
Lebensgemeinschaften: ,46 Euro; Ehepaare bzw. Rezeptgebührenbefreiung: Erfahren Sie, wie Sie die Kosten für rezeptpflichtige Medikamente übernehmen oder absetzen können.
Lesen Sie die Voraussetzungen für die Rezeptgebührenbefreiung und die Rezeptgebührenobergrenze. Soziale Schutzbedürftigkeit: Information zur Rezeptgebühr-Befreiung bei sozialer Schutzbedürftigkeit (gültig für das Jahr ) Unter bestimmten Voraussetzungen brauchen versicherte Personen keine Rezeptgebühr bezahlen. Die Befreiung muss - mit Ausnahme der bereits gesetzlich geregelten Fälle - beim Krankenversicherungsträger beantragt werden.
Befreiung durch Einkommen: Erfahren Sie, wie Sie bei einer Rezeptgebührenbefreiung von der Rezeptgebühr von der KFA Wien befreien können, je nach Ihrer Situation und Ihrem Einkommen. Es gibt zwei Arten: Erreichung einer Rezeptgebührenobergrenze (ohne Antrag) oder einkommensabhängige Befreiung (mittels Antrag).
Zuzahlungsgrenze: Mit unserem Zuzahlungsrechner können Sie ermitteln, wie hoch Ihre jährliche Belastungsgrenze für Zuzahlungen ist. Übersteigt Ihre Eigengebühr für Rezeptgebühren etc. diesen Betrag, können Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Zuzahlungsbefreiung beantragen. Mit gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.
Befreiung durch Zuzahlung: Sie können eine Befreiung von der Zuzahlungspflicht beantragen, sobald Ihre geleisteten Zuzahlungen die kalenderjährliche, individuelle Zuzahlungsgrenze bzw. Belastungsgrenze erreicht oder überschritten haben. Für den Rest des Kalenderjahres müssen Sie dann keine Zuzahlungen mehr leisten. Zudem erstatten wir Ihnen alle Zahlungen oberhalb.
Erhöhte Richtsätze: Erhöhte Richtsätze für die Befreiung von der Rezeptgebühr: Personengruppe: Richtsatz: Alleinstehende bis zu einem Nettoeinkommen von: EUR , Ehepaare/eingetr. Partner bis zu einem Nettoeinkommen von: EUR , für jedes mitversicherte Kind erhöht sich der Richtsatz um: EUR ,